Abteilungsleitung | Anja Rech |
Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung, mit dem Ziel die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.
Der Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und für einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Die Kostenträger des Reha-Sports können Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Unfallversicherungen sein. Die Kostenübernahme für Rehabilitationssport muss vom medizinisch verantwortlichen Arzt ausgestellt und vom Leistungsträger, z. B. der Krankenkasse, genehmigt werden. Nach Ablauf der Verordnung besteht die Möglichkeit als Selbstzahler durch Entrichtung eines Monatsbeitrags weiter in den jeweiligen Rehasport-Gruppen Sport zu treiben.
Jedes therapeutische Bewegungsprogramm wird von lizensierten Fachübungsleiter/innen durchgeführt und ist speziell auf die verschiedenen Rehasportschwerpunkte abgestimmt.
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